Für Pflegebedürftige und Angehörige

Zielsetzung der Beratung

Pflege hört sich erst einmal nett an, doch in Wahrheit bedeutet dies harte körperliche und psychische Belastung über einen längeren Zeitraum.
Damit die Pflege Ihres Angehörigen gut organisiert läuft, möchte ich Sie und alle an der Pflege Beteiligten ausführlich in der gewohnten Umgebung Ihres Angehörigen beraten.

In diesem Umfeld können wir in aller Ruhe -aber auch ehrlich und offen – über alle Belange sprechen, die Sie haben und Ihrem Angehörigen wichtig sind, wie z. Bsp.

was muß organisiert werden ?
wie wird Pflege finanzierbar ?
wer kann mich unterstützen ?
welche techn. Hilfsmittel stehen mir zur Verfügung ?

Beratung vor der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Vorraussetzung ist die Einstufung durch den MDK in eine Pflegestufe. Antragsberechtigt ist der Pflegebedürftige oder eine von ihm bevollmächtigte Person. Wenn Sie einen Antrag auf Pflegegeld gestellt haben, müssen Sie persönliche Daten und die Leistungsart eintragen die Sie beziehen möchten. Manche Kassen senden Ihnen außer einem Pflegetagebuch auch einen Pflegebogen für den grundpflegerischen Hilfebedarf zu.
Ich biete Ihnen Hilfe beim Ausfüllen dieses Pflegebogens an und errechne Ihnen anhand eines Pflegegutachtens, welches den Anforderungen der Pflegekasse entspricht und wie hoch der Minutenbedarf Ihres Angehörigen ist. Dieser ist, in seiner detaillierten Darstellung, maßgeblich für die Erteilung oder Ablehnung einer Pflegestufe.

Für die Erstellung eines Pflegegutachtens ist ein persönliches Beratungsgespräch Voraussetzung.

Widerspruchsgutachen NACH der MDK Begutachtung

Ihrem Antrag auf eine Pflegestufe oder einer Höherstufung wurde nicht statt gegeben.

Nach Sichtung des MDK Gutachtens und nachdem Ich mir ein persönliches Bild über Ihren Angehörigen machen konnte, erstelle ich Ihnen gerne ein unabhängiges Gutachten welches auch vor Gericht Bestand hat.

Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Fachkenntnis, gemeinsam mit einem Anwalt für Sozialrecht zur Verfügung, wenn es zu einem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht kommt.

Für die Erstellung eines Pflegegutachtens ist ein persönliches Beratungsgespräch Voraussetzung.

 Auswahl von Hilfsmitteln

Antrag und verordnung von Hilfsmitteln wie z.B.: Prothesen, Rollatoren, Stütze…

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